Beigeordneter Bertke verweist auf den Presseartikel über die bestehenden Mängel an der Friedhofskapelle in Berge. Zuständig sei eindeutig die Samtgemeinde Fürstenau. Beigeordneter Bertke erkundigt sich, ob die Samtgemeinde zwischenzeitlich tätig geworden ist.

 

Samtgemeindebürgermeister Selter erklärt, dass die notwendigen Arbeiten (Innen- und Außenanstrich, Säuberung der Dachfläche) in Auftrag gegeben worden sind.