I. stellvertretender Bürgermeister Krieger belehrt gemäß § 28 NGO das in den Jugend- und Kulturausschuss berufene hinzugewählte beratende Mitglied Jürgen Hemme über die ihm nach des §§ 25 bis 27 NGO obliegenden Pflichten. Anschließend erfolgt die Verpflichtung gemäß § 42 NGO per Handschlag.