Herr Fritze bezieht sich auf die Ausführungen im Bericht des Stadtdirektors hinsichtlich der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30 auf dem Grundstück „Werner-von-Siemens-Straße 17“ und erkundigt sich nach dem Sachverhalt.

 

Stadtdirektor Selter erklärt, dass es hier um die Zustimmung zum Bau eines Gebäudes geht, in dem u.a. ein Getränkemarkt entstehen soll.