Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 2

1.   Die Aufgabe „Abwasserbeseitigung „ soll möglichst zum 01.01.2009 auf der Grundlage eines wirtschaftlichen Nettoerlöses nach § 150 Abs. 1 Nieders. Wassergesetz im Rahmen einer kooperativen Mitgliedschaft auf eine öffentlich-rechtliche Körperschaft übertragen werden.

 

2.   Für die Jahre 2009 bis 2011 sollten die umfassenden Konsolidierungsbemühungen sich nachhaltig auf die Erfüllung des Kriteriums „Zuweisungswürdigkeit“ auswirken.

 

3.   Der als Anlage beigefügte Entwurf der ergänzenden Zielvereinbarung wird beschlossen.


Samtgemeindebürgermeister Selter berichtet über die vom Landkreis Osnabrück in Aussicht gestellte Strukturhilfe. Dem Landkreis Osnabrück reicht es nicht aus, dass dieses Geld nur zur Schuldentilgung verwandt wird, sondern es ist zusätzlich eine ergänzende Zielvereinbarung abzuschließen. Der Landkreis Osnabrück geht davon aus, dass in den Bereichen Abwasserbeseitigung (Verkauf), Freibäder und Feuerwehren (Strukturen) noch Möglichkeiten zur weiteren Konsolidierung bestehen könnten. Da vom Kreisausschuss im Monat September über die Zuweisungen zum Strukturausgleich eine Entscheidung getroffen wird, ist das Zeitfenster der Samtgemeinde Fürstenau für intensive Beratungen, auch im Fachausschuss, sehr eng bemessen.

Samtgemeindebürgermeister Selter geht im Einzelnen auf die Bereiche Freibäder, Feuerwehren und Abwasserbeseitigung ein und nennt die Vor- und Nachteile, die für bzw. gegen eine Abgabe der genannten Bereiche sprechen.

 

Beigeordneter Spree trägt vor, dass sich die Samtgemeinde Fürstenau im zwölften Jahr der Haushaltskonsolidierung befindet und sie in den letzten zwei Jahren entscheidend voran gekommen ist, einen Weg aus der „Schuldenfalle“ zu finden. Die Samtgemeinde Fürstenau ist in den Genuss von umfangreichen Fördermitteln gekommen. Auch der Landkreis Osnabrück fühlt sich in der Verantwortung und gewährt der Samtgemeinde Fördermittel zur Schuldentilgung in Höhe von 600.000,-- €. Diese Fördermittel erhält die Samtgemeinde Fürstenau jedoch nicht zum „Nulltarif“, sondern es muss eine ergänzende Zielvereinbarung abgeschlossen werden. Der durch die Übertragung der Aufgabe „Abwasserbeseitigung“ erzielte Nettoerlös soll in die Schuldentilgung einfließen. Der Weg zur Schuldentilgung wird für die Samtgemeinde Fürstenau kein einfacher sein. Mit der Übertragung der Aufgabe „Abwasserbeseitigung“ an eine öffentliche Körperschaft ist gleichzeitig die Frage verbunden, was aus den jetzigen Mitarbeitern der Samtgemeinde Fürstenau wird. Die CDU/FDP-Gruppe fühlt sich gegenüber diesen Mitarbeitern in der Fürsorgepflicht. Es sollte je ein Gruppenvertreter bei den zu führenden Verhandlungen anwesend sein. Insgesamt ist die CDU/FDP-Gruppe der Meinung, dass es augenblicklich keine andere Möglichkeit gibt, als die Aufgabe „Abwasserbeseitigung“ abzugeben.

 

Beigeordneter Trütken äußert, dass der Landkreis Osnabrück die Samtgemeinde Fürstenau gebeten hat, die Bereiche „Abwasserbeseitigung“, „Freibäder“ und „Feuerwehren“ detailliert auf Konsolidierungspotentiale hin zu untersuchen. Die hierzu von der Verwaltung gemachten Ausführungen sind richtig wiedergegeben. In der SPD/Bündnis 90 – Die Grünen – Gruppe hat es zur geplanten Abgabe der Aufgabe „Abwasserbeseitigung“ eine intensive aber leider nur aufgrund der Fristsetzung des Landkreises Osnabrück sehr kurze Diskussion gegeben. An oberster Stelle steht die Fürsorgepflicht gegenüber den hiervon betroffenen Mitarbeitern. Aus diesem Grunde ist die Aufgabe auch an einen öffentlich rechtlichen Arbeitgeber zu übertragen, damit seitens der Samtgemeinde Fürstenau positiv Einfluss genommen werden kann. Durch den Abschluss der ergänzenden Zielvereinbarung erhält die Samtgemeinde Fürstenau für mehrere Jahre Fördermittel vom Landkreis Osnabrück. Aus diesem Grunde wird die SPD/Bündnis 90 – Die Grünen-Gruppe dem Abschluss der Zielvereinbarung mehrheitlich zustimmen.

 

Ratsherr Frantzen hält das Schreiben des Landkreises Osnabrück vom 10.07.2008 nicht für fair; auch nicht die Art und Weise, wie der Landkreis Osnabrück mit der Samtgemeinde Fürstenau umgeht. Aufgrund des Termindrucks war eine Beratung im zuständigen Werksausschuss nicht möglich. Es stellt sich die Frage, welche Interessen dahinter stehen und was mit den betroffenen Mitarbeiter geschieht; sollen sie auf modernste Art wegrationalisiert werden? Außerdem stellt sich die Frage, wie dann der Bauhof noch erhalten werden kann.

 

Samtgemeindebürgermeister Selter erwidert, dass mit der Angelegenheit verantwortungsvoll und sozial verlässlich umgegangen wird.


Der Samtgemeinderat beschließt mit 29 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen: