Samtgemeindebürgermeister Selter teilt mit, dass der Landkreis Osnabrück im Haushaltsjahr 2008 insgesamt 1 Mio Euro für strukturschwache Gemeinden zur Verfügung stellt. Die Samtgemeinde Fürstenau hat mit Antrag vom 25.06.2008 die erforderlichen Unterlagen eingereicht. Eine noch mit dem Landkreis Osnabrück abzustimmende Forderung, nämlich der Abschluss einer Zielvereinbarung, war Gegenstand einer Besprechung beim Landkreis Osnabrück - Kommunalaufsicht - am 26.06.2008, da bekanntlich das Land Niedersachsen im Rahmen der bewilligten Bedarfszueisung für das Antragsverfahren 2007 auf den Abschluss einer Zielvereinbarung verzichtet hat.

Seitens des Landkreises wurde deutlich gemacht, dass auf die Vorlage eines Zielvereinbarungsentwurfes nicht verzichtet werden kann. Grundsätzlich muss die Zielvereinbarung eine Aussage über die Verwendung der  Strukturausgleichszahlung erhalten. Einigkeit bestand darüber, dass der Strukturausgleich ausschließlich zur Schuldentilgung verwendet wird, um die strukturelle Haushaltslage durch geringere Zins- und Tilgungsleistungen langfristig zu verbessern.

Ein weiterer Beratungsgegenstand war die Darlegung der Haushaltssituation der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich aller Mitgliedsgemeinden. Unter Berücksichtigung der bestehenden Aufgaben wurden alle haushaltsrelevanten Positionen der Einzelpläne 0 – 9 sowohl des Verwaltungs- als auch Vermögenshaushalts eingehend erörtert. Folgende Kostenbereich wurden eingehend angesprochen:

 

Feuerwehrwesen

Defizitabdeckung IGS Fürstenau

Freibäder

Bauhof

Eigenbetrieb

 

Konkrete Einsparvorschläge sind seitens des Landkreises Osnabrück während des Gesprächs nicht genannt worden. Vielmehr wird der Landkreis Osnabrück aufgrund der Ausführungen der Vertreter der Samtgemeinde Fürstenau bis Ende Juli/Anfang August 2008 nach hausinternen Beratungen die Aufnahme weiterer Konsolidierungsmaßnahmen in die abzuschließende Zielvereinbarung vorschlagen. Die Entscheidung wird jedoch bei der Samtgemeinde Fürstenau liegen. Erst bei Vorlage genauer Maßnahmen kann eine weitere Beratung in den Gremien des Samtgemeinderates erfolgen.