Ratsherr Exeler erkundigt sich, ob die Umnutzung des ehemaligen Getränkehandels Neumann durch den neuen Eigentümer Hopster gewerblich oder teilerwerblich ist. Die seitlich liegende Wiese wird von Herrn Hopster ebenfalls genutzt.

 

Stadtdirektor Selter erklärt, dass diese Angelegenheit mehrfach im Verwaltungsausschuss thematisiert und auch seitens des Landkreises Osnabrück – Bauaufsicht – Besichtigungen durchgeführt worden sind. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Größenordnung ist von den Eheleuten Hopster nunmehr ein Bauantrag zu stellen, der beim Landkreis Osnabrück bis zum 21.07.2008 eingereicht werden muss. Zu diesem Bauantrag ist von der Stadt Fürstenau eine Stellungnahme abzugeben, die kritisch oder ablehnend sein sollte. Die Angelegenheit wird vor Abgabe der Stellungnahme politisch beraten.