Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 14

Im Rahmen des Radwegebaus an der K 117 wird eine Baumreihe entlang der Trasse an der Grenze zum Reitplatz Flur 7, Flurstück 40/5 angepflanzt und es wird eine Teilbepflanzung  entlang des Hofdienerweges auf dem Flurstück 361, Flur 7, vorgenommen.


Im Rahmen des Radwegs von Dalum nach Bippen erfolgt ein Grundstückstausch mit Herrn Otto Wille und der Gemeinde Bippen. Herr Wille erhält entsprechend der Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Bippen ein Teilstück des Flurstücks 99/2, Flur 7, Gemarkung Bippen, mit einer Fläche von ca. 1.500 qm. Diese Wegparzelle ist z. T. bewachsen mit gut ausgeprägtem und linearem Gehölzstand, in dem standortgerechte und einheimische Arten, wie Stieleiche, Schwarzerle, Haselnuss und Vogelbeere wachsen. Damit der Weg im Rahmen des Grundstückstauschgeschäfts auch landwirtschaftlich nutzbar ist, bedarf es der Befreiung gem. § 53 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes von Baumreihen. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wird daher vorgeschlagen, im Rahmen des Radwegebaus an der K 117 eine Baumreihe entlang der Trasse an der Grenze zum Reitplatz Flur 7, Flurstück 40/5 zu pflanzen und eine Teilbepflanzung  entlang des Hofdienerweges auf dem Flurstück 361, Flur 7, vorzunehmen.


Der Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):