Beschluss: Kenntnis genommen

Das förmliche Flurbereinigungsverfahren ist durch das GLL durch Konstituierung eines Arbeitskreises zur Flurbereinigung eingeleitet worden. Herr Johannes Nyenhuis ist zum Sprecher des Arbeitskreises gewählt worden, erster Vertreter ist Herr Hermann Schmidt. Da das anstehende Flurbereinigungsverfahren in erheblichem Maße auch die gemeindliche Entwicklung tangiert, die Gemeinde kostenmäßig beim Wegebau entsprechend beteiligt ist, sollten auch die Gremien der Gemeinde Bippen frühzeitig beteiligt und informiert werden. Der Arbeitskreissprecher, Herr Nyenhuis berichtet über den Sachstand und die Entwicklungsperspektiven des anstehenden Flurbereinigungsverfahrens:

Jetziger Stand:

  • seit dem 22.01.2008 ordentliches Vorverfahren mit gewähltem Arbeitskreis
  • 5 Personen Restrup + 5 Personen Bippen

Vorsitzender: Johannes Nyenhuis (Bippen)

Stellvertreter: Hermann Schmidt (Restrup)

  • 90 Teilnehmer mit ca. 755 ha
  • förmliche amtliche Einleitung 2009 / 2010 mit Wahl eines Vorstandes
  • Straßenbau 2010 / 2011
  • Danach bis ca. 2020:              1. Naturschutzmassnahmen

2. Flächenneuordnung

3. Berichtigung des Liegenschaftskatasters

4. Berichtigung der Grundbücher

5. Schlussfeststellung ca. 2020

Zurzeit:

  • Wegebestandsaufnahme und Neubauplanung

1.    Ermittlung der Zustände aller Wege im Verfahrensgebiet

2.    Fotodokumentation

3.    Ermittlung der tatsächlichen Baukosten auf den geplanten Trassen unter Berücksichtigung der Bodenverhältnisse und der möglichen Wiederverwendung der vorhandenen Materialien (Schotter, Bitumen)

  • Landschaftsbestandsaufnahme und Bewertung

1.    Erfassung aller Landschaftselemente im Verfahrensgebiet

-       Wälder

-       Gebüsch / Gehölz

-       Fließgewässer

-       Stillgewässer

-       Biotope

-       Grünanlagen

-       Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen

2.    Fotodokumentation

3.    Entwicklungszeile und Maßnahmen planen

 

Die Wegebestandsaufnahme und die Landschaftsbestandsaufnahme sowie die begleitenden Planungen sind wichtige Erarbeitungen für die förmlich Beantragung der EU-Mittel beim Ministerium und für die anschließende Umsetzung des Verfahrens.

 

Ziele der Flurneuordnung

  • Verbesserung der Wirtschaftswege (auch zum Nutzen für Wanderer, Radfahrer und Reiter, aber keine Umgehungsstraßen)
  • Neuordnung der landwirtschaftlichen Nutzflächen
  • Schaffung von Naturschutz und Kompensationsflächen
  • Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität

 

Besonderheiten für die einzelnen Ortsteile:

  • Restrup

1.    Kompensierung der notwendigen gesetzlichen Naturschutzmaßnahmen im FFH-Schutzgebiet am Ahlerbach durch Flächentausch aus einem vorhandenen Pool für die jetzigen Grundstückseigentümer

2.    Ausweisung einer Trasse für den geplanten Radweg an der L 73 Richtung Döthen / Eggermühlen

 

  • Bippen

1.    Kompensierung der notwendigen gesetzlichen Naturschutzmaßnahmen im FFH-Schutzgebiet am Ahlerbach durch Flächentausch aus einem vorhandenen Pool für die jetzigen Grundstückseigentümer

2.    Anpassung der Wirtschaftswege an die starke Veränderung der dörflichen Struktur in den letzten Jahrzehnten

3.    Schaffung eines Wirtschaftsweges in Nord-Südrichtung östlich des Ortskerns

4.    Schaffung eines Wirtschaftsweges in Nord-Südrichtung westlich des Ortskerns

5.    Schaffung eines Wirtschaftsweges in Ost-Westrichtung nördlich des Ortskerns von der Berger Str. in Richtung Schockländer Str.

6.    Regulierung ungeklärter Oberflächenentwässerungsprobleme im Bereich Schockland

7.    durch Flächenneuordnung Auflösen von nicht mehr benötigten Wirtschaftswegen

 

Kostenrealisierung:              * Straßenbau – ca. 69 % aus EU-Mitteln, den Rest bezahlen die Beteiligten durch einen einmaligen Beitrag von 160,00 € pro ha und die Gemeinde Bippen

                                                * Alle weiteren Kosten werden aus EU- und Landesmitteln zu 100 % übernommen.

 

Die Flurneuordnung ist ein sicherlich nach der Markenteilung im 19. Jahrhundert (1820-1850) und der starken Veränderung mit entsprechender neuer Wohnbebauung in den letzten Jahrzehnten ein weiterer Baustein der dörflichen Entwicklung.

 

Ein Einstieg in ein neues Dorferneuerungsprogramm ist neben dem anlaufenden ILEK-Programm für den gesamten Nordkreis, für den Ortskern aber die logische und notwendige Ergänzung der nunmehr anstehenden Umsetzung der geplanten Maßnahmen.

 

An den Sitzungen des Arbeitskreises nehmen immer der Bürgermeister bzw. vertretungsweise Herr Röthker-Bruns als Vorsitzender des Straßen- und Wegeausschusses sowie Herr Herpin von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück teil. Auch ein Vertreter des Kreislandvolks soll künftig an den Sitzungen teilnehmen.

 

 

Bürgermeister Tolsdorf bedankt sich für den ausführlichen Bericht. Die Ratsmitglieder nehmen ihn zur Kenntnis.