Ratsherr Geers bezieht sich auf die Diskussion im öffentlichen Teil der heutigen Sitzung unter Punkt Ö 3. Einwohnerfragestunde hinsichtlich der evtl. Errichtung einer Apotheke. Der Bebauungsplan schließt innenstadtrelevante Sortimente aus. Nach den jetzigen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Apotheke zulässig. Ratsherr Geers fragt an, warum die Festsetzungen der nicht zulässigen Sortimente und Betriebe nicht um diesen Punkt ergänzt wird.

 

Von der Verwaltung wird erklärt, dass eine Änderung des Bebauungsplanes erfolgen muss, deren Rechtskraft sicherlich einen Zeitraum von einem halben Jahr in Anspruch nehmen wird. Zur Absicherung könnte eine Veränderungssperre beschlossen werden.

 

Beigeordneter Lühn teilt mit, dass die SPD-Fraktion in der heutigen Sitzung des Verwaltungsausschusses beantragt hatte, gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zur Erschließung des Grundstücks vom Gelände des Aue-Centers einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf Unterbrechung der Fläche für die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern auf einer Länge von ca 9 m zuzustimmen ohne Errichtung einer Apotheke. Dieser Antrag habe keine Mehrheit gefunden.

 

Stadtdirektor Selter äußert, dass er mit dem Investor ein klärendes Gespräch führen wird.