Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 29

1.   Die Abwassergebühr wird für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen auf 28,36 € und aus abflusslosen Gruben auf 26,66 € je cbm entnommenen Fäkalschlamm bzw. Abwasser festgesetzt.

 

2.   Die Gebühr pro Einzelanfahrt wird auf 35,70 € je Anlage festgesetzt.

 

3.   Der vorliegende Entwurf zur I. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Samtgemeinde Fürstenau wird als Satzung beschlossen.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (29 Ja-Stimmen):