Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 29

Die vom Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration mit Erlass vom 14.05.2008 bewilligte Bedarfszuweisung in Höhe von 900.000,00 € wird entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2006 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Die sich hiernach ergebenden Beträge sind auf volle 5.000,00 € zu runden. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:

 

Samtgemeinde Fürstenau                                520.000,00 €

Stadt Fürstenau                                                290.000,00 €

Gemeinde Bippen                                              90.000,00 €

Gemeinde Berge                                                         0,00 €


Samtgemeindebürgermeister Selter teilt mit, dass in dem Bewilligungsbescheid vom 14.05.2008 u.a. folgendes ausgeführt ist:

 

„Bereits mit Bescheid vom 14.08.2007 musste festgestellt werden, dass der Samtgemeinde Fürstenau vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren vollzogenen Haushaltskonsolidierung derzeit keine weitergehenden Maßnahmen möglich sind. Da die Rahmenbedingungen seither im Wesentlichen unverändert geblieben sind, erkläre ich mich für das Verfahren 2007 bereit, auf die Forderung nach einer weiteren Zielvereinbarung zu verzichten.“

 

Beigeordneter Trütken äußert, dass die finanzielle Situation schlecht ist. Das Bemühen der Samtgemeinde Fürstenau auf Verbesserung der Situation wird anerkannt.

 

Beigeordneter Spree bringt seine große Freude darüber zum Ausdruck, dass der Samtgemeinde Fürstenau wegen einer außergewöhnlichen Lage auch im Antragsverfahren 2007 wieder ein Bedarfszuweisungsbetrag in Höhe von 900.000,-- € gewährt worden ist, um mittelfristig einen gewissen Spielraum zu bekommen. Das zeigt auch, dass das Bemühen der Samtgemeinde Fürstenau anerkannt wird.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (29 Ja-Stimmen):