Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2008 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die
in § 1
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen um 589.400 €
von 5.259.400 €
auf 5.848.800 €
erhöht,
die Ausgaben um 3.576.500 €
von 5.586.700 €
auf 9.163.200 €
erhöht,
den Fehlbedarf um 2.987.100 €
von 327.300 €
auf 3.314.400 €
erhöht,
im
Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben um 1.063.400 €
von 3.092.800 €
auf 2.029.400 €
vermindert,
in § 2
den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
um 46.600 €
von 284.700 €
auf 238.100 €
vermindert,
in § 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um 300.000 €
von 6.400 €
auf 306.400 €
erhöht,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert,
in § 5
die Steuersätze nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig: