Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2004 in Höhe von 3.959,58 € werden gemäß § 89 Abs. 1 NGO zur Kenntnis genommen.


Samtgemeindeoberamtsrat Weymann erläutert die im Haushaltsjahr 2004 entstandenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 3.959,58 €. Anhand einer Aufstellung zur wirtschaftlichen Jugendhilfe (Haushaltsstelle 4540.7711), die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird aufgezeigt, dass seit Übernahme dieser Aufgabe zum 01.01.2000 bis zum 31.12.2004 noch ein Überschuss aus der Zuschusszahlung des Landkreises Osnabrück in Höhe von 36.315,10 € besteht.

 

In diesem Zusammenhang weist Beigeordneter Bertke darauf hin, dass in der Gemeinde Berge Anträge der Eltern auf wirtschaftliche Jugendhilfe für den Besuch ihrer Kinder im Kindergarten abgelehnt wurden, da von den Antragstellern Unterlagen über die Einkommensverhältnisse nicht eingereicht worden sind. Die Gemeinde Berge erfährt erst im Nachhinein von diesen Fällen, so dass nicht mehr eingegriffen werden kann.

 

Nach kurzer Aussprache einigt man sich dahingehend, dass künftig die Gemeinde Berge im Vorfeld informiert wird, wenn von den Antragstellern Unterlagen für die Bearbeitung der Anträge auf wirtschaftliche Jugendhilfe nicht eingereicht werden.


Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig: