Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

 

1.   Der Beschluss des Werksausschusses vom 23.09.2004 (SWA Nr. 4/2004 vom 23.09.2004, S. 3), das Pumpwerk Bippen mit einer Abwasserbelüftungsanlage entsprechend des Vorschlages des Ing.-Büros Hunold, Fürstenau, zu erweitern, wird aufgehoben.

 

 

2.  Die Kontrollschächte sind im Verlauf der Druckrohrleitung so umzurüsten, dass die Reinigung und Kontrolle der Leitung verbessert wird. Falls erforderlich, sind zusätzliche Kontrollschächte einzubauen.

 

 

3.  Die Einleiter des Ortsteiles Bippen sind besonders auf § 8 der Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Samtgemeinde Fürstenau vom 30.03.2001 hinzuweisen, wonach Stoffe, die die Kanalisation verstopfen oder zu Ablagerungen führen, nicht eingeleitet werden dürfen.

 

 


 

Den Mitgliedern des Werksausschusses liegt eine Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt vor.

 

Um den ankommenden Sand und die übrigen Grobstoffe vom Abwasser zu trennen, werden drei verschiedene Lösungsvarianten mit den entsprechenden Kosten von Dipl.-Ing. Triphaus erläutert.

 

Unter Berücksichtigung der Investitionskosten und der zu erwartenden höheren Betriebs- und Wartungskosten schlägt die Verwaltung vor, zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder einen Sandfang noch einen Rechen einzubauen.

 

Unter Bezugnahme der Beratungen in der Sitzung des Werksausschusses  am 04.05.2005 (SG/SWA/001/2005, Pkt. Ö9), S. 3) sprechen sich die Ausschussmitglieder dafür aus, die vorhandenen Kontrollschächte so umzurüsten, dass ein Reinigen der Leitung im Falle der Verstopfung erleichtert wird. Falls erforderlich, sollten zusätzliche Schächte eingebaut werden.

 

 

 


 

Nach längerer Beratung beschließt der Werksausschuss einstimmig: