Ratsherr Trütken regt an, die Höhe der Elternbeiträge für den Besuch der Kindergärten, die Staffelung nach dem Einkommen sowie die jährliche Anpassung nach dem Lebenshaltungsindex zu überarbeiten. Insbesondere diejenigen, die mit ihrem Einkommen im unteren Bereich der zweiten Stufe liegen haben im Vergleich zur ersten Stufe eine Mehrbelastung bei fast gleichem Einkommen.

 

Samtgemeindeoberamtsrat Weymann führt hierzu aus, dass grundsätzlich bei geringem Einkommen und entsprechenden Belastungen der Elternbeitrag zum Teil oder in voller Höhe durch die wirtschaftliche Jugendhilfe übernommen wird. Wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, wird auch bei einem Einkommen innerhalb der zweiten Stufe der Elternbeitrag übernommen. Im Übrigen werden Grenzfälle, bei denen jemand knapp über der Einkommensgrenze für eine niedrigere Stufe liegt, bei jeder Regelung auftreten.

 

Beigeordneter Oldenhage weist darauf hin, dass im Vergleich zu anderen Gemeinden die Elternbeiträge im Bereich der Stadt Fürstenau nicht zu den Höchstbeträgen gehören, sondern im Mittelfeld liegen und eine große Akzeptanz besteht. Er spricht sich gegen eine Änderung der bestehenden Regelung aus.