Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Die vom Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration mit Erlass vom 14.05.2008 bewilligte Bedarfszuweisung in Höhe von 900.000,00 € wird entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2006 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Die sich hiernach ergebenden Beträge sind auf volle 5.000,00 € zu runden. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:

 

Samtgemeinde Fürstenau                                520.000,00 €

Stadt Fürstenau                                                290.000,00 €

Gemeinde Bippen                                              90.000,00 €

Gemeinde Berge                                                         0,00 €


 


Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig: