Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

 

1.      Der als Anlage beigefügten Verwaltungsvereinbarung wird zugestimmt.

 

2.      Die Stadt Fürstenau übernimmt in vollem Umfange den Kapitaldienst für das durch die Teilnehmergemeinschaft aufzunehmende Darlehn.


Samtgemeindeoberamtsrat Weymann leitet in das Thema ein.

 

Herr Falge von der GLL Osnabrück erklärt das Verfahren aus Sicht der GLL. In der Anlage zu diesem Protokoll sind der zeitliche Ablauf, die Verfahrensziele, Verfahrenskosten, Ausführungskosten (Stadt Fürstenau) mit Ausgaben und Einnahmen, die allgemeinen Ausführungskosten der Teilnahmergemeinschaft mit Ausgaben und Einnahmen, der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Fürstenau und Pläne der geplanten Flurbereinigung Hollenstede beigefügt, die Herr Falge ausführlich erläutert.

 

Im Anschluss an seine Ausführungen beantwortet Herr Falge ausführlich die Fragen aus dem Straßen- und Wegeausschuss. Beigeordneter Oldenhage weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auf ein gutes Einvernehmen zwischen allen Beteiligten Wert gelegt werden sollte.

 

I. stellv. Bürgermeister Krieger erklärt, dass der Punkt 3.1 der Verwaltungsvereinbarung folgendermaßen geändert wird:

„Die Zinsbedingungen und die Laufzeit der Darlehen werden in Abstimmung mit der Stadt Fürstenau festgelegt.“

 

Beigeordneter Oldenhage weist darauf hin, dass im Rahmen der Flurbereinigung Hollenstede Flächen für einen möglichen Radweg an der K 115, Richtung Schale, ausgewiesen werden sollten.


Nach eingehender Diskussion empfiehlt der Straßen- und Wegeausschuss einstimmig (10 Ja-Stimmen):