Samtgemeindebürgermeister Selter belehrt gemäß § 28 NGO Herrn Stefan Schulte als in den Jugend- und Kulturausschuß berufenes, hinzugewähltes beratendes Mitglied über die ihm nach §§ 25 bis 27 NGO obliegenden Pflichten. Anschließend erfolgt die Verpflichtung gemäß § 42 NGO per Handschlag durch Samtgemeindebürgermeister Selter.

 

Die hinzugewählten stellvertretenden Mitglieder Erika Schwietert und Frank Nunn sind nicht anwesend und daher in der nächsten Sitzung des Jugend- und Kulturausschusses zu verpflichten.