Sitzung: 09.06.2005 Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: FG 65/011/2005
1. Der „Vechteler Kirchweg“ von der B 402 bis zum Lager Bach auf ca. 1.100 m Länge und von der Dorfstraße in südlicher Richtung auf einer Länge von ca. 350 m ist nach den Richtlinien des PROLAND-Programms auszubauen, sofern hierfür PROLAND - Mittel gewährt werden und die Gemeinde Bippen 50 % des der Samtgemeinde Fürstenau verbleibenden Aufwands übernimmt. Straßenausbaubeiträge werden nicht erhoben. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden PROLAND-Antrag zu stellen.
2. Die Einigkeitsstraße ist von der Einmündung des Berger Dammes auf einer Länge von 680 m mit einer neuen Deckschicht zu versehen, sofern die Gemeinde Bippen 50 % der entstehenden Kosten übernimmt.
3. Die geschätzten Kosten von ca. 24.000,-- Euro für den Ausbau des Vechteler Kirchweges sind über den 1. Nachtragshaushalt 2005 zur Verfügung zu stellen. Die geschätzten Kosten für die Deckenerneuerung der Einigkeitsstraße in Höhe von ca. 13.000,-- Euro sind aus dem Etat für die Straßenunterhaltung zu finanzieren. Dadurch verringern sich die Splittungsmaßnahmen 2005 ausnahmsweise.
Dipl.-Ing. Triphaus erläutert den Sachverhalt. In der Beschlussvorlage FG 65/011/2005 zu dieser Sitzung des Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschusses wurde empfohlen, die Einigkeitsstraße von der B 402 auf einer Länge von 1.400 m mit einer Deckschicht zu versehen. Diesbezüglich fand am 08.06.2005 nochmals eine Ortsbesichtigung mit Herrn Bürgermeister Tolsdorf, Ratsherrn Beckemeyer, Ratsherrn Kolde und Dipl.-Ing. Triphaus statt. Entgegen der Beschlussempfehlung in der Vorlage FG 65/011/2005 wurde daher in der Sitzung vorgeschlagen, die Straße lediglich von der Einmündung Berger Damm durch die Bauernschaft Lonnerbecke auf einer Länge von 680 m mit einer Deckschicht zu versehen.
In der Vorlage waren Kosten von 26,00 € je lfdm Baustrecke genannt. Dieser Betrag bezieht sich auf eine Fahrbahnbreite von 3,00 m. Die Fahrbahn ist jedoch auf einer Länge von rund 270 m 4,00 m breit und auf der Länge von 410 m 3,50 m breit. Zusätzlich sind Einmündungen und Hofzufahrten mit einer Länge von rund 100 m auszubauen. Entsprechend ergeben sich nachstehend aufgeführte Kosten:
Länge
in m Breite in m Kosten je lfdm Gesamt
in €
270 4,00 34,67 9.360,00
410 3,50 30,33 12.436,67
100 4,00 34,67
3.466,67
Gesamtsumme: 25.263,33
rund 26.000,00
Nach ausführlicher Diskussion
empfiehlt der Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschuss einstimmig (11
Ja-Stimmen):