Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltung: 3

Das in Schwagstorf vorhandene Regenrückhaltebecken (Trockenbecken) ist als Löschwasserteich gem. DIN 14210 umzubauen. Gleichzeitig ist auf die Herstellung der Löschwasserentnahmeeinrichtung beim geplanten Regenrückhaltebecken im Bebauungsplan Nr. 42 „Gewerbegebiet Schwagstorf“ zu verzichten. Ein entsprechender Wasserrechtsantrag ist zu stellen.


Samtgemeindeamtsrätin Kolosser erläutert den Sachverhalt.


Nach eingehender Aussprache empfiehlt der Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschuss mit 8 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen: