Der Vorsitzende eröffnet um 18.00 Uhr die öffentliche Sonderitzung des Stadtrates der Stadt Fürstenau. Er stellt fest, dass aus gegebenem Anlass nach § 1 Satz 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse mit auf 24 h verkürzte Ladungsfrist geladen wurde.