Der Rat
beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):
Herr Wilhelm Gärke erhält die Erlaubnis, durch eine Fachfirma für Straßenbau eine Überhöhung auf der Straßenfläche „Auf dem Eiland“ in Höhe seines Hofes im Bereich der beidseitigen Bebauung auf eigene Kostenrechnung einbauen zu lassen. Hinsichtlich der Höhe der Überhöhung werden keine Vorgaben gemacht, es sind jedoch die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Herr Wilhelm Gärke, Auf dem Eiland Dalvers, hat
beantragt, im Bereich seines Hofes auf der bituminös befestigten Straße eine Straßenüberhöhung zur Verkehrsberuhigung
einzubauen, die in Betonsteinpflaster in einer Höhe von 6 cm und einer Länge
ca. 2 m erfolgen sollte. Sollte diesem
Antrag stattgegeben werden, möchte er diese Überhöhung, welche vor seinem
Garagengebäude liegen sollte, fortführen um so ein Umfahren der Aufpflasterung
zu unterbinden.
Zur Begründung trägt er vor, dass die Straße Auf dem Eiland quasi sein
Hofgelände durchschneidet und an beiden Straßenseiten unmittelbar angrenzend
seine Stall- und Wirtschaftsgebäude liegen und festzustellen ist, dass dort mit
überhöhter Geschwindigkeit, insbesondere von Post- und Zustelldiensten gefahren
wird, wodurch Gefahrensituationen entstehen.
Der Verwaltungsausschuss hat empfohlen, Herrn Gärke die Errichtung einer Überhöhung zu gestatten ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinde.