Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 14

Der Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):

 

 

Dem Entwurf der Bebauungsplanänderung und der Begründung wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr.2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Die raumordnerische Beurteilung des Landkreises Osnabrück, die im Wesentlichen zum dem Ergebnis kommt, dass die Gemeinde Berge mit ihrem geschlossenen Siedlungsbereich als ein Standort mit einer ergänzenden Versorgungsfunktion eingestuft werden kann, der aufgrund seines Versorgungsangebotes primär die ortsbezogene Nahversorgung sicherstellt, liegt den Ratsmitgliedern vor.

Damit es jedoch nicht zu Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit des Grundzentrums Fürstenau kommt, wird eine Ausweisung als Sondergebiet für erforderlich gehalten, bei dem die Handelsbetriebe mit ihren Verkaufsflächen konkret im Bebauungsplan auszuweisen sind.

 

Die Forderungen dieser  Stellungnahme wurden im anliegenden Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Höfener Esch Teil II dergestalt umgesetzt, dass nur eine Teilfläche als Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel ausgewiesen und die zulässigen Einzelhandelsbetriebe dargestellt werden. Geplant sind ein Lebensmitteldiscounter mit max. 800 qm Verkaufsfläche (VKF), ein Getränkemarkt mit max. 260 qm VKF, ein Drogeriemarkt mit max. 225 qm VKF sowie ein Backshop mit Stehcafe mit max. 110 qm VKF. Zulässig sind ferner Verwaltungs-, Lager, Büro und Sozialräume sowie Nebenanlage, Verkehrsflächen und Stellplätze sowie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter.

 

Ein Lärmschutzgutachten ist durch den Investor eingeholt worden. Das Vorhaben ist aus lärmschutzrechtlicher Sicht zulässig.

 

Auch wird der Vorentwurf hinsichtlich Textziffer 13 (Oberflächenentwässerung) noch geändert. Das auf den befestigten Flächen anfallende Regenwasser durch bauliche oder technische Maßnahmen auf den Grundstücken zu versickern, wird gestrichen. Das anfallende Oberflächenwasser wird über einen Regenwasserkanalanschluss entsorgt.

 

Beigeordneter Bertke teilt für die CDU-Fraktion mit, dass diese der B-Plan-Änderung zustimmt.

II. stellv. Bürgermeister Wolting teilt mit, dass die SPD/UWG/Gruppe ebenfalls zustimmt.