Der Rat
beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):
Dem Entwurf der Bebauungsplanänderung und der Entwurfsbegründung wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.