Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die Angelegenheit wird ohne Empfehlung an den nächsten Samtgemeindewerksausschuss verwiesen.


Beigeordneter Oldenhage  regt an, den § 3 Abs. 2 wie folgt zu ändern:

Für eine Einzelanfahrt (z.B. Notentsorgung) beträgt die Gebühr zusätzlich 35,70 € je Anlage.

 

Nach eingehender Diskussion sprechen sich die CDU/FDP-Gruppe und SPD/Bündnis 90/ Die Grünen-Gruppe gemeinsam dafür aus, diesen Tagesordnungspunkt in der nächsten Werksausschusssitzung erneut zu beraten. Die Verwaltung wird gebeten, noch weitere Unterlagen zu den im Samtgemeindegebiet betriebenen festen Gruben vorzulegen.

 

Samtgemeindeoberamtsrat Weymann trägt vor, dass für den 19. Juni 2008 eine weitere Werksausschusssitzung vorgesehen ist.

 

Als Anlage wird eine Aufstellung der zurzeit betriebenen festen Grube im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau zur Kenntnis beigefügt.

 


Nach kurzer Aussprache beschließt der Werksausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):