Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1.   Gegen den Anschluss der Wohnanlage Schlichthorst an die Abwasseranlagen der Samtgemeinde Fürstenau werden grundsätzlich keine Bedenken erhoben.

 

2.   Die technische Möglichkeit des Anschlusses ist zu überprüfen.

 

3.   Sofern technische Belange einem Anschluss nicht entgegenstehen, sind mit dem Wasserverband Vertragsverhandlungen hinsichtlich der Abwasserüberlassung zu führen.


Abwassermeister von Wulfen teilt mit, dass derzeit ca. 10.000 EGW angeschlossen sind. Ausgelegt ist die Kläranlage Fürstenau auf 17.000 EGW. Die zusätzliche Abwassermenge könnte daher  problemlos aufgenommen werden. Er führt aus, dass die Abwassermenge vom Pumpwerk „Voltlager Straße“, Schwagstorf,  aufgenommen werden kann.

 

Auf die Frage von Beigeordneten Oldenhage, ob die Anschlussgebühren in voller Höhe erhoben werden, erklärt Samtgemeindeoberamtsrat Weymann, dass zunächst die Verhandlungen mit dem Wasserverband Bersenbrück abgewartet werden müssen.


Nach kurzer Aussprache beschließt der Werksausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):