Ratsherr Koralewski erkundigt sich, ob es zutrifft, dass die Eichen zwischen den Grundstücken Utdrift 1 (Heinrich Thele) und Utdrift 5 (Guido Dorß) für den Bau der Straße im Gewerbegebiet Utdrift-Erweiterung entfernt werden müssen.

 

Anmerkung:

Die Erschließungsanlage im Gewerbegebiet Utrift-Erweiterung ist in Verlängerung der Werner-von-Siemens-Straße fortzuführen. Diese trifft auf Höhe des vorgenannten Baumbestandes auf das neue Gewerbegebiet, so dass die Bäume beim Bau der Erschließungsanlage zu beseitigen sind. Der vorhandene Baumbestand (Eichen) ist bereits im Umlegungsverfahren berücksichtigt. Die Beteiligte, Frau Elisabeth Voges, erhält hierfür im Rahmen der Umlegung eine Entschädigung in Höhe von 2.000,00 DM / 1.022,58 Euro.