Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12

  1. Ab sofort erhalten Privatpersonen keine Genehmigung mehr zur Ausführung von Holzungsmaßnahmen an Gemeindestraßen, -wegen und –gräben.
  2. Im Einzelfall können Ausnahmen genehmigt werden, wenn nur einzelne Bäume o. ä. zu fällen sind. Hier erfolgt eine Genehmigung nur dann, wenn der Betreffende einen Motorsägenlehrgang nachweisen kann.
  3. Welche Bäume gefällt werden sollen, entscheidet der Straßen- und Wegeausschuss in seiner Bereisung.

Bei den in den letzten Jahren durch Privatleute ausgeführten Holzungsmaßnahmen wurde wiederholt festgestellt, dass diese Maßnahmen häufig nicht so erledigt wurden wie abgesprochen oder es erforderlich gewesen wäre; v. a. wurde das Unterholz meist nicht entsprechend zurück geschnitten.

Die Verwaltung hat deshalb bei der Gemeinde Berge sowie der Stadt und Samtgemeinde Fürstenau nachgefragt, ob und wie dort Holzungsmaßnahmen von Privatpersonen ausgeführt werden.

In der Stadt und Samtgemeinde Fürstenau und der Gemeinde Berge (außer im GT Grafeld) werden grundsätzlich keine Holzungsmaßnahmen von Privatpersonen ausgeführt.

Aus haftungsrechtlicher Sicht (bei evtl. Unfällen) und auch, um eine einheitliche Regelung innerhalb der Samtgemeinde Fürstenau zu erzielen, sollte auch die Gemeinde Bippen zukünftig keine Holzungsmaßnahmen mehr an Privatpersonen vergeben.


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):