Liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen, meine Damen, meine Herren,

 

anlässlich der heutigen Ratssitzung möchte ich kurz einen Rückblick der letzten Monate zwischen den Ratssitzungen geben:

 

  1. Der Haushalt der Gemeinde Bippen wurde im vergangenen Monat von der Kommunalaufsicht, dem Landkreis Osnabrück, in der vorliegenden Form genehmigt.

 

  1. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner letzen Sitzung beschlossen, dass in Klein Bokern vom Bauhof eine Shelter-Hütte am Glockenturm aufgebaut wird. Diese Maßnahme wird in der nächsten Zeit umgesetzt.

 

  1. Der Radweg von Bippen bis zur Gemarkungsgrenze Berge wurde über die Wintermonate gebaut und ist nunmehr komplett fertig. Die Bauabnahme erfolgt Ende dieses Monats.

 

  1. Ein wesentlicher Beitrag zur verbesserten Radweginfrastruktur wird der Neubau eines Radweges von Bippen über Dalum bis Fürstenau Stallkamp sein. Der Landkreis Osnabrück hat derzeit die Ausschreibungen für den Straßenneubau Fürstenau / Bippen erstellt einschließlich der Ausschreibung für den Radweg Fürstenau / Bippen / Dalum. Noch vor den Sommerferien soll mit der Baumaßnahme begonnen werden. Es wird während der ca. 8 Monate  Bauzeit zu Verkehrseinschränkungen kommen, dabei wird die Straße  zeitweilig  voll gesperrt.  Voraussichtlich werden die Bauarbeiten in Fürstenau beginnen und dann Richtung Dalum / Bippen umgesetzt. Ziel der Kreisverwaltung ist es bis Ende des Jahres möglichst die Gesamtmaßnahme abgeschlossen zu haben.

 

  1. Der Arbeitskreis Flurbereinigung hat sich in der Zwischenzeit unter Federführung des GLL konstituiert. Arbeitskreissprecher ist Herr Johannes Nyenhuis und Vertreter ist Hermann Schmidt. Mit Vertretern des gesamten Arbeitskreises unter Federführung des GLL und des Büros Tovar/Kock  (Herr Kock) haben Bereisungen im Flurbereinigungsgebiet stattgefunden und es ist ein erstes, vorläufiges Wegekataster für das anstehende Flurbereinigungsverfahren erstellt worden. Vom GLL wurde das Büro Tovar/Kock beauftragt ein Wegebestandskataster zu erstellen.

Nach derzeitigen Planungsstand kann davon ausgegangen werden, dass voraussichtlich 2011 konkrete Flurbereinigungsmaßnahmen in die erste Phase der Umsetzung gelangen.

 

  1. Zwischen der Gemeinde Bippen und der Gemeinde Eggermühlen ist eine weitere Feinabstimmung für den Radwegebau Bippen / Eggermühlen erfolgt. Hier liegt es in dem Bestreben der Gemeinde Bippen und der Gemeinde Eggermühlen im Rahmen des anstehenden Flurbereinigungsverfahrens auch die erforderlichen Grundstücksangelegenheiten für die Trassenführung abzustimmen. Die Straßenbauverwaltung ist  mit einbezogen und stimmt den Trassenführungen  zu .

 

  1. Über einen längeren Zeitraum ist mit den Vereinen im Dorf Bippen der Informationsstandort auf dem Dorfplatz geplant worden. Das Eichenständerwerk samt der Schaukästen ist zum Frühjahr der Öffentlichkeit übergeben worden und augenscheinlich ist auf dem Dorfplatz ein schönes Bauwerk entstanden.

 

  1. Besonders anmerken möchte ich zur heutigen Ratssitzung, dass die Vandalismusschäden in der Gemeinde Bippen erheblich zugenommen haben. Von parkenden Fahrzeugen sind Kennzeichen entwendet worden, Spiegel abgebrochen worden, Zäune zerstört worden und im Kindergarten, im Blumenladen Booms und bei anderen Gebäuden Fensterscheiben zertrümmert worden. Die Wanderschützhütte am Kreuzberg wurde in den letzten 4 Wochen dreimal das Opfer örtlichen Vandalismus. Die Gemeinde Bippen hat in allen Fällen Strafanzeige gestellt. Da es sich vermutlich immer um die gleichen Täter handelt möchte ich insbesondere unsere Bürgerinnen und Bürger darum bitten achtsam zu sein und bei Auffälligkeiten oder Beobachtungen dieser Straftaten dies der Polizei oder mir vertraulich mitzuteilen damit die notwendigen und erforderlichen staatlichen Sanktionsmaßnahmen eingeleitet werden können. Es kann an dieser Stelle nicht angehen, dass einige wenige fehlgeleitet unser Dorf und die dörflichen Einrichtungen und Privathäuser beschädigen. Ich bin mit der Polizei im Gespräch um hier auch gezielt weitere Aktivitäten einzuleiten, damit die Täter überführt werden. Da es sich hier vermutlich um Jugendliche aus dem gemeindlichen Einzugsbereich handelt, sind insbesondere neben den Jugendlichen auch deren Eltern in die Verantwortung zu nehmen Ihrer Aufsichtspflicht genügend nachzukommen. Sollte dies in einzelnen Fällen nachweislich nicht der Fall sein, werden auch die Eltern mit den notwendigen Konsequenzen zu rechnen haben.