Herr Johannes Fritze macht die Anregung, dass Speicherbecken am Sellberg mit einem Rundlauf zu versehen.

 

Herr Johannes Fritze erkundigt sich, ob es zutrifft, dass im Sondergebiet Utdrift ein Möbelmarkt und eine Apotheke entstehen sollen.

 

Stadtdirektor Selter äußert, dass ein Mehrheitsbeschluss des Verwaltungsausschusses vorliegt, wonach die vorliegende Planung zur Bebauung des Grundstücks mit einem Spiel- und Entertainmentcenter sowie einem Matratzenfachhandel zur Kenntnis genommen wird und gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur Erschließung des Grundstücks vom Gelände des Aue-Centers einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 59 „SO Utdrift“ auf Unterbrechung der Fläche für die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern auf einer Länge von ca. 9 m zugestimmt wird. Die Ansiedlung einer Apotheke ist ebenfalls vorgesehen, die nach Baurecht zulässig ist. Es sind allerdings auch noch Alternativen im Gespräch.

 

Beigeordneter Knocks erklärt, dass die SPD-Fraktion die Ansiedlung einer Apotheke an dieser Stelle als nicht hinnehmbar ansieht. Seinerzeit ist vergessen worden, eine derartige Ansiedlung als nicht zulässig im Bebauungsplan mit aufzunehmen.

 

Beigeordneter Oldenhage trägt vor, dass der vorliegende Bebauungsplan mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen worden ist und nach der Bauleitplanung die Ansiedlung einer Apotheke zulässig ist.