1. Für den Bereich des ehemaligen Bundeswehrgeländes ist ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 2 BauGB aufzustellen.
2. Die Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird auf der Grundlage der zzt. geltenden HOAI mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes beauftragt.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (20 Ja-Stimmen):