Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 20

1.   Für den Bereich des ehemaligen Bundeswehrgeländes ist ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 2 BauGB aufzustellen.

 

2.   Die Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird auf der Grundlage der zzt. geltenden HOAI mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes beauftragt.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (20 Ja-Stimmen):