Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 20

Für das Plangebiet „Innenstadt Fürstenau“, dessen Umgrenzung in der anliegenden Karte dargestellt ist, wird gemäß § 141 (3) BauGB der Beginn der „Vorbereitenden Untersuchungen“ beschlossen.

 

Als Beurteilungsgrundlage für die Notwendigkeit der Sanierung wird das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für die Innenstadt der Stadt Fürstenau – November 2007 gemäß § 141 (2) BauGB genutzt.

 

Der Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes, der in der anliegenden Karte dargestellt ist, stimmt mit dem Geltungsbereich des vorgenannten Entwicklungskonzeptes überein und ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Stadtdirektor Selter erläutert den Sachverhalt.

 

Ratsherr Geers erkundigt sich, ob bereits heute festgelegt werden muss, dass auf die Abschöpfung des Sanierungswertes verzichtet wird.

 

Beigeordneter Knocks erklärt, dass es jetzt erst um die Voruntersuchung geht und der Beschluss über die Sanierungssatzung erst am Abschluss des Verfahrens steht. Ob das in diesem Fall zutrifft, muss noch abgeklärt werden.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (20 Ja-Stimmen):