Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Beschluss des Samtgemeindeausschusses vom 30.03.2000 (SGA. Nr. 2/2000 vom 30.03.2000, S. 3) wird aufgehoben. Die freien Grabstätten auf dem Friedhof an der Parkstraße (westl. Teil) können mit sofortiger Wirkung erworben werden. Eine Vormerkliste wird nicht geführt.

 


Samtgemeindeoberamtsrat Weymann erläutert die Statistik über den Ablauf der Nutzungsrechte  auf den kommunalen Friedhöfen. Die Statistik ist als Anlage beigefügt.

 

Beigeordneter Oldenhage spricht sich für den vorzeitigen Erwerb von Grabstätten auf dem Friedhof an der Parkstraße (westl. Teil) aus.  


Nach kurzer Aussprache beschließt der Werksausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):