Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

1)  Die Nutzungsdauer für Wahlgrabstätten auf den kommunalen Friedhofseinrichtungen wird von derzeit 40 Jahre auf 30 Jahre reduziert. Die Nutzungsgebühren für Ruhestätten bleiben unverändert.

2)  Die Verlängerungszeiträume der Nutzungsdauer für Wahl-, Urnen- und Kindergräber werden einheitlich auf ein Jahr festgesetzt.

3) Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Werksausschusses den Entwurf einer Änderungssatzung zur Friedhofssatzung sowie des Gebührentarifs vorzulegen.

 


 


Der Werksausschuss beschließt einstimmig: