Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):

 

Der Antrag auf Verbotsbeschilderung für LKW auf einem Teilstück des Schienenweges findet nicht die Unterstützung der Gemeinde Berge, auch für eine Tonnenbegrenzung wird keine Notwendigkeit gesehen.


Herr Stefan Westerkamp, Inhaber der Gaststätte „Bei Stefan“ hat mündlich den Antrag gestellt, für das Teilstück des Schienenweges (von der Bippener Straße entlang seinem Grundstück) eine Verbotsbeschilderung für LKW (Verkehrszeichen 253) aufzustellen oder zumindest für dieses Teilstück eine Tonnenbegrenzung (V-Zeichen 262) anzuordnen.   

Sachlich zuständig für die Beschilderung ist der Landkreis Osnabrück als untere Straßenverkehrsbehörde, der jedoch eine Maßnahme nur nach begründeter Antragstellung durch die Gemeinde einleitet.

 

Die Mitglieder des Rates sind der Ansicht, dass sich das LKW-Aufkommen auf diesem Teilstück der Straße noch in Grenzen hält und keine Regelung durch eine Verbotsbeschilderung getroffen werden muss. Auch für eine Tonnenbegrenzung für Fahrzeuge wird keine Notwendigkeit gesehen.