Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):

 

 

Die Gemeinde Berge stimmt dem in der Karte dargestellten geänderten Grenzverlauf sowie den unter Pkt. a – d) nachfolgend genannten Präzisierungen hinsichtlich der Straße, Wege und Gewässer zu.

 

a) Der Viertelstundendamm/Haffwiesenweg befindet sich nach der Änderung in voller Breite auf dem Gemeindegebiet Eggermühlen

 

b)  Der große Moordamm befindet sich bis zur nördlich abknickenden Grenze in voller Breite auf Berger Gemeindegebiet.

 

c)  Der Weg A befindet sich in voller Breite auf Berger Gebiet.

 

d)  Der Hekeser Bach befindet sich, soweit er die Grenze darstellt, in voller Breite auf Berger Gebiet.


Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren wurde seitens des GLLOsnabrück vorgeschlagen, die zum Teil diffus verlaufende Grenze zwischen den Gemeinden Berge und Eggermühlen zu begradigen. Nach diversen Abstimmungsgesprächen wird nunmehr ein auf der Karte dargestellter Grenzverlauf vorgeschlagen, der auch von den beteiligten Jagdgenossenschaften Hekese, Eggermühlen und Bockraden mitgetragen wird. Nach diesem Vorschlag gibt die Gemeinde Berge ca. 7.000 qm an die Gemeinde Eggermühlen ab.
Hinsichtlich der Straßen, Wege und Gewässer sollen folgende Vereinbarungen gelten:

 

a) Der Viertelstundendamm/Haffwiesenweg befindet sich nach der Änderung in voller Breite auf dem Gemeindegebiet Eggermühlen

 

b)  Der große Moordamm befindet sich bis zur nördlich abknickenden Grenze in voller Breite auf Berger Gemeindegebiet.

 

c)  Der Weg A befindet sich in voller Breite auf Berger Gebiet.

 

d)  Der Hekeser Bach befindet sich, soweit er die Grenze darstellt, in voller Breite auf Berger Gebiet.

Der Rat der Gemeinde Eggermühlen hat im Dezember der Grenzänderung zugestimmt. Da hierdurch auch die Samtgemeindegrenzen betroffen sind,  ist eine weitere Beschlussfassung durch deren Gremien erforderlich.

 

Auf die Frage des Beigeordneten Bertke nach der Zustimmung der Betroffenen antwortet Bürgermeister Brandt, dass die Betroffenen vor Ort sowie die Jäger und die Jagdgenossenschaften der Grenzänderung zugestimmt haben.

 

Ob sich durch die geringfügige Änderung der Gemeindefläche eine geringere Grundsteuereinnahme ergibt, kann nicht gesagt werden, da die landwirtschaftlichen Betriebe ihre Grundsteuer nach dem  Einheitswert des Betriebes zahlen. Auf jeden Fall kann gesagt werden, dass die Änderung der Gemeindefläche sich nicht erheblich auf das Grundsteueraufkommen auswirken wird.

 

Als vorteilhaft wird für die Gemeinde die Regelung der Unterhaltung der Straßen-, Wege- und Gewässerflächen angesehen.