Der Rat
beschließt nach kurzer Beratung auf der Grundlage der Empfehlung des
Verwaltungsausschusses einstimmig (11 Ja-Stimmen):
Die Gemeinde Berge stimmt dem Antrag des Bauherrn Horst Beckemeyer auf Ausnahme/Befreiung gem. § 31 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der im Bebauungsplan Nr. 1 „Höfener Esch“ -1. Änderung der Neufassung- festgesetzten Baugrenze für den Ausbau einer Lagerhalle in den Gesamtmaßen 18,68 x 10,45 m im hinteren Bereich des Grundstückes Hauptstraße 45 zu.