Der Rat
beschließt nach kurzer Beratung auf der Grundlage der Empfehlung des
Verwaltungsausschusses einstimmig (11 Ja-Stimmen):
Die Gemeinde Berge stimmt dem Antrag der Bauherren Holger und Marion Fasthoff auf Ausnahme/Befreiung gem. § 31 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze an der Ohrter Straße zur Errichtung eines vor dem jetzigen Gebäude befindlichen Treppenhauses zu.