Dem Abschluss eines Nutzungsvertrages der Samtgemeinde Fürstenau wird unter nachfolgenden Bedingungen zugestimmt:
1. Die Kostenlast für die Samtgemeinde Fürstenau muss sich am Schulsportanteil orientieren.
2. Die Stadt Fürstenau beteiligt sich entsprechend des Nutzungsanteiles der städtischen Vereine an der Finanzierung.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig: