Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2008 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen auf 5.259.400 €
die Ausgaben auf 5.586.700 €
Fehlbedarf 327.300 €
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen auf 3.092.800 €
die Ausgaben auf 3.092.800 €
festsetzt,
in § 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 284.700 € festsetzt,
in § 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 6.400 € festsetzt,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 3.900.000 € festsetzt,
in § 5
die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festsetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und die forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 360 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v.H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Samtgemeindeoberamtsrat Weymann gibt Erläuterungen zum Haushaltsplan 2008, die den Mitgliedern des Stadtrates schriftlich vorliegen.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig: