Sitzung: 13.12.2007 Stadtrat
a)
St/StR/03/2007 vom 04.09.2007
Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschrift werden nicht erhoben. Der Vorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschrift St/StR/03/2007 vom 04.09.2007 einstimmig genehmigt ist.
(St/StR/06/2007 vom 13.12.2007, S.
b)
St/StR/04/2007 vom 16.10.2007
Zu Ö 10) I.
Nachtragshaushaltsplan und I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2007
Stadtdirektor Selter verweise auf Seite 39 und erklärt, dass es sich bei den Zahlen im Beschluss zu § 1 im Verwaltungshaushalt nicht um die aktuellen Zahlen handelt und diesbezüglich eine Änderung wie folgt vorgenommen werden muss:
Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2007 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die
in § 1
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen um 758.600 €
von 5.095.300 €
auf 5.853.900 €
erhöht,
die Ausgaben um 3.212.000 €
von 5.855.900 €
auf 9.067.900 €
erhöht,
den Fehlbedarf um 2.453.400 €
von 760.600 €
auf 3.214.000 €
erhöht,
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben um 25.600 €
von 1.167.400 €
auf 1.141.800 €
vermindert,
in § 2
den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
um 55.100 €
von 249.000 €
auf 304.100 €
erhöht,
in § 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um 331.000 €
von 50.000 €
auf 381.000 €
erhöht,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert,
in § 5
die Steuersätze nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Weitere Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschrift werden nicht erhoben. Der Vorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschrift St/StR/04/2007 vom 16.10.2007 einstimmig genehmigt ist.
(St/StR/06/2007 vom 13.12.2007, S.
c)
St/StR/05/2007 vom 06.11.2007
Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschrift werden nicht erhoben. Der Vorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschrift St/StR/05/2007 vom 06.11.2007 einstimmig genehmigt ist.