Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):

 

  1. Die Gemeinde Berge stimmt der Neufassung des § 15 des Gesellschaftsvertrags der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft zur Verlustabdeckung zu.

 

  1. Die Gemeinde Berge stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrags der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH, wie in der Begründung zu dieser Vor-lage dargelegt, zu.

Der Gesellschaftsvertrag der oleg wurde mit Einführung des Geschäftsbereichs oleg-Flächenmanagement zuletzt am 09.06.15 angepasst. In der Zwischenzeit hat sich formaler und inhaltlicher Anpassungsbedarf ergeben. Die Geschäftsleitung empfiehlt daher eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags. Die Gesellschafterversammlung der oleg hat in der letzten Sitzung am 09.11.23 beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Gesellschaftsvertrags gemäß dem anliegenden Entwurf vorzusehen und den Entwurf den jeweiligen Gremien zum Beschluss vorzulegen.

 

Formaler Anpassungsbedarf:

 

  • Anpassung der Darstellung der Gesellschafter und Gesellschaftsanteile nach dem Austritt der Samtgemeinde Bersenbrück
  • Die digitale Bereitstellung der Einladungen und der digitale Versand der Vorlagen sowie der Niederschriften für Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsratssitzungen werden vorgesehen
  • In Ausnahmefällen und Krisensituationen sollen mit Zustimmung der Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung digitale Sitzungen, hybride Sitzungen als Telefon- oder Videokonferenz für Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsratssitzungen zugelassen werden

 

Inhaltlicher Anpassungsbedarf:

 

Für die Sparkassen ist nicht mehr automatisch der/die jeweilige Vorstandsvorsitzende Mitglied des Aufsichtsrats. Die Sparkassen entsenden jeweils eine Vertretung des Vorstandes. Das Vorstandsmitglied kann sich durch einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin vertreten lassen.

Die Regelungen des § 15 des Gesellschaftsvertrages zur Verlustabdeckung werden an die seit 2022 im Wirtschaftsplan praktizierte Praxis angepasst. Das bedeutet:

 

  • Der Jahresfehlbetrag für den Geschäftsbereich oleg-Projekte wird in die zwei Sparten "Personalaufwendungen" und "sonstige Aufwendungen" aufgegliedert. Für die Personalaufwendungen gilt, dass diese aus Einnahmen der direkten Projekttätigkeit gedeckt werden (Verwaltungskostenpauschalen). Darüber hinaus gehende Personalaufwendungen trägt der Gesellschafter Landkreis Osnabrück.
  • Der Jahresfehlbetrag des Bereichs "sonstige Aufwendungen" wird unverändert zu 22 % von der Gruppe der Sparkassen und der Rest jeweils hälftig vom Landkreis Osnabrück und der Gruppe der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden übernommen.
  • Die Höhe der Verlustabdeckung ist seit der Gründung der oleg im Jahr 1994 bis auf Kleinstbeträge bei der Euroumstellung nicht an Preissteigerungen angepasst worden. Alleine die Inflationsrate zwischen 1994 und 2023 beträgt 62,08 %. Um eine Handlungsfähigkeit dauerhaft zu sichern, wird eine Anhebung der maximalen Verlustabdeckung um 30 % vorgesehen.

 

Im Bereich oleg-Flächenmanagement wird kein Maximalbetrag für die Verlustabdeckung festgeschrieben. Die Verlustübernahme erfolgt in Höhe des Ansatzes im Wirtschaftsplan sofern der Landkreis Osnabrück dem Wirtschaftsplan zugestimmt hat.

 

Eine Aufstellung der maximalen Verlustabdeckung je Gesellschafter ist den Ratsmitgliedern übermittelt worden.

 

Eine beihilferechtliche Prüfung ist erfolgt. Entsprechend der Änderungen des Gesellschaftsvertrags der oleg wird eine Fortschreibung und Anpassung des Betrauungsaktes aus 2015 empfohlen.

 

Die Oleg unterstützt die Kommunen im Landkreis Osnabrück beispielsweise bei notwendigen Grundstückskäufen bzw. tritt hier ein. Die Gemeinde Berge ist bisher nicht betroffen. Letztmalig ist die Oleg in der Stadt Fürstenau aktiv geworden. Diese Vorgehensweise ist eine gute Hilfe und Unterstützung für die beteiligten Kommunen im Landkreis Osnabrück, so Bürgermeister Gappel.