Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):

 

Unter Bezugnahme des Aufstellungsbeschlusses vom 13.12.23 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB und des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB stimmt der Rat der Gemeinde Berge den Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 20 "Berge-Mitte" zu und beschließt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.


In der Sitzung vom 13.12.23 hat der Rat der Gemeinde Berge auf Grundlage des Vorentwurfs (Lageplan) beschlossen, gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 20 "Berge-Mitte" in Berge aufzustellen.

 

Der ca. 13.652 qm große Planbereich liegt in der Ortsmitte von Berge unmittelbar nördlich der "Christian-Höveler-Straße", östlich der Straße "Rübbelhauk" und westlich der Gemeindeverwaltung Berge. Planungsanlass ist, dass das Gebiet in der Ortsmitte von Berge die Besonderheit aufweist, dass es noch landwirtschaftlich genutzt wird, aber über die Jahrzehnte durch die fortschreitende (umliegende) Bebauung und der Bebauungspläne immer weiter eingeschlossen worden ist. In der Ortsmitte soll nun die Wohnbebauung ermöglicht und Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesen werden.

 

Das Gebiet ist aus planungsrechtlicher Sicht aufgrund seiner Größe nicht als im Zusammenhang bebauter Ortsteil nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten. Es ist die besondere Lage, die Unterschiedlichkeit der Bebauung und die weitere Entwicklung zu berücksichtigen. Insgesamt bedürfen die zukünftigen Entwicklungen für die Ortsmitte von Berge einer planungs- und gestaltungsrechtlichen Sicherheit bzw. sollen mit der Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Berge-Mitte" im planungs- und baurechtlichen Sinne strukturiert dargestellt werden. Hierbei werden dann sowohl bebaute (z.B. Gemeindeverwaltung) als auch unbebaute Grundstücksflächen (z.B. Straßen und Wege) mit aufgenommen und städtebaulich geordnet. Im südlichen sowie westlichen Bereich werden Straßenbereiche (Christian-Höveler-Straße, Rübbelhauk) kleinflächig überlagert. Angrenzend befinden sich der Bebauungsplan Nr. 4 „Ortsmitte (Teilbereich Osterberg)“ und der Bebauungsplan Nr. 17 „Nordwestlich des Osterberges (Hoher Esch)“.

 

Die Schaffung von zusätzlichen Baumöglichkeiten in bereits erschlossenen und bebauten Ortsteilen entspricht den vorrangigen Zielen des Rates der Gemeinde, da erschlossenes Bauland in Berge zurzeit nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung steht und auch der § 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ausdrücklich darauf hinweist, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll. Die Gemeinde Berge folgt hier auch dem städteplanerischen Ziel "Innenentwicklung und Nachverdichtung".

 

Nach Auskunft des Planungsbüros ist kein Umweltbericht erforderlich. Die umweltrelevanten Belange werden dennoch in einem Fachbeitrag Umwelt sowie den entsprechenden Gutachten dargelegt und in den Planungen berücksichtigt. In Ausführung des obigen Beschlusses und der entsprechenden Gutachten (Artenschutz, Wasserwirtschaft/Bodengrundgutachten etc.) ist ein Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 20 "Berge-Mitte" in Berge erstellt worden, der für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange benutzt werden soll.

 

Verfahrensrechtlich handelt es sich bei der Bauleitplanung um ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch. Nach dem Auslegungsbeschluss wird die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens werden betroffene Personen darum gebeten, die Anregungen und/oder Bedenken zur Bauleitplanung schriftlich bei der Gemeinde Berge einzureichen, damit diese Einwände dann gegebenenfalls berücksichtigt und abgewogen werden können, so Bürgermeister Gappel.

 

In zentraler Lage und auf einem Teilbereich des Plangebietes soll westlich der Gemeindeverwaltung der Bau einer Kinderbetreuungseinrichtung ermöglicht werden, die nach Auskunft der Samtgemeinde Fürstenau dringend benötigt wird. Bereits jetzt findet im und an der Gemeindeverwaltung Berge eine Kinderbetreuung statt.

 

Die wassertechnische Voruntersuchung (WTU) hat ergeben, dass das nicht schädlich verunreinigte Oberflächenwasser nicht auf den Grundstücken versickern kann (aufgrund von wasserundurchlässigen Bodenverhältnissen) und dieses abgeleitet werden muss. Es ist angedacht, im Bereich des Dorfteiches eine zusätzliche Regenrückhaltung zu schaffen und dann in Verbund mit dem bestehenden Dorfteich die Aufnahme des Oberflächenwassers zu gewährleisten. Aufgrund der Erschließungsarbeiten ist normalerweise eine Verbesserung des bisherigen „IST“-Zustandes zu erwarten. Dahingehend sind bereits viele Anmerkungen der Anliegerinnen und Anlieger der „Tempelstraße“ an die Gemeindeverwaltung herangetragen worden.

 

Auf dem als „WA“-Gebiet (allgemeines Wohngebiet) ausgewiesenen Flächen wird keine Ausübung eines Gewerbes möglich sein, da dieser zentrale und innenliegende Bereich nur für die Wohnbebauung zulässig sein soll.

 

Die umliegenden Straßen sind mit aufgenommen worden, damit diese (ohne Beteiligung der Anlieger) ausgebaut werden können. Darauf haben sich die Ratsmitglieder im Rahmen der Vorplanungen verständigt. Der Gesamtbereich wird durch die dargelegten Planunterlagen nicht beeinträchtigt und sich gestaltungsrechtlich (Dachformen etc.) in die Umgebung einfügen. so Bürgermeister Gappel.

 

I. stellv. Bürgermeister Holtheide teilt mit, dass man lange auf die Erschließung dieses Gebietes gehofft habe und es nun endlich losgehen können. Es ist ein „positiver Druck“ zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen bzw. der Kinderbetreuung vorhanden, ähnlich wie im Gemeindeteil Grafeld. Es wäre wünschenswert, wenn dieser Bebauungsplan zügig (auch was die Erschließung angeht), umgesetzt werden kann.

 

Beigeordneter Groß de Wente ergänzt, dass das Verfahren nun weitergeführt werden kann und die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens dann ja zur Entlastung der Anliegerinnen und Anlieger im Bereich „Tempelstraße“ führen wird. Dies kommt allen Beteiligten entgegen.

 

Man habe sich Fraktions-/Gruppenintern intensiv mit dem Entwurf befasst. Alle Ratsmitglieder wollen Wohnmöglichkeiten schaffen. Auch wird die Thematik „Oberflächenentwässerung“ auf Grundlage der Gutachten konsequent umgesetzt und trägt damit zur Entlastung bei. Es handelt sich um einen Auslegungsbeschluss und wichtig sei nur, dass wie bereits erläutert, die Öffentlichkeit bzw. auch die Anliegerinnen und Anlieger der „Tempelstraße“ im Beteiligungsverfahren die Anregungen und/oder Bedenken zur Bauleitplanung schriftlich bei der Gemeinde Berge einreichen, so Beigeordneter Brandt.