Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):

 

a)  Die Haushaltssatzung der Gemeinde Berge für das Haushaltsjahr 2024 mit dem ihr zugrundeliegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            3.765.200 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                3.738.200 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                     27.000 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              3.600.600 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf             3.510.400 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    492.500 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                   646.500 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                136.600 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                 72.800 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                                          0 €

 

festsetzt,

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                    4.229.700 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                   4.229.700 €

      

in § 2

 

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 136.600 € festsetzt,

 

in § 3

 

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

 

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 480.000 € festsetzt,

 

in § 5

 

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

in § 6

 

über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,

 

in § 7

 

die Notwendigkeit einer Nachtragshaushaltssatzung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG als gegeben festlegt, wenn sich Mehraufwendungen ergeben, die im Einzelfall 5 v.H. der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes übersteigen. Gleiches gilt für Mehrauszahlungen in Bezug auf die Gesamtauszahlungen des Finanzhaushaltes.

 

in § 8

 

die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 200.000 € festlegt,

         

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

b)  Das Investitionsprogramm der Gemeinde Berge für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027 wird beschlossen.


Der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2023, sowie das Investitionsprogramm wurden in der Sitzung des Rates vom 13.12.23 sowie in der Tagungssitzung vom 13.01.24 eingehend vorgestellt und erläutert.

 

Die Änderungen, die im Rahmen der Haushaltsplanungen sowie Haushaltsklausur von Seiten der Fraktionen bzw. Gruppen vorgetragen wurden, sind im neuen Plan eingearbeitet worden. Folgende Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf vorgenommen worden:

 

Der Ansatz für die Straßenbeleuchtung konnte aufgrund des Ausschreibungsergebnisses von 70.000 € auf 35.000 € reduziert werden.

 

Auch bei den Ausgaben für Investitionstätigkeit werden 5.000 € eingespart. Die Kreditaufnahme reduziert sich von 162.900 € auf neu 136.600 €.

 

Die Zuschüsse an die örtlichen Vereine und Verbände sind um 30 % (+ 3.700 €) erhöht worden.

 

Für die Oberflächenbehandlung (Straßensplittung) ist ein eigenes Sachkonto eingerichtet worden (40.000 €).

 

Für die Sanierung der Turnhalle Grafeld ist eine Erhöhung des Ansatzes auf 120.000 € (+ 20.000 €) vorgenommen worden. Demgegenüber steht die Einnahme der Samtgemeinde Fürstenau in Höhe von 60.000 € (+ 10.000 €).

 

Eine Kreditaufnahme ist notwendig, damit die geplanten Investitionen auch umgesetzt werden können. In den vergangenen Jahren sind Kredite aufgenommen worden, die gemeinsam durch die Politik beschlossen wurden, damit durch Grundstückskäufe auch neue Baugebiete ausgewiesen werden können. Daraus resultieren dann wieder Einnahmen durch Grundstücksverkäufe. Diese sinnvollen Investitionen sind ohne Beteiligung der Oleg getätigt worden und tragen zur Entwicklung der Gemeinde Berge bei, so Bürgermeister Gappel.

 

Nach den Änderungen schließt der Ergebnishaushalt jetzt mit einem Überschuss in Höhe von 27.000 € ab. Das ist eine Verbesserung von 21.300 € zum Verwaltungsentwurf. Insgesamt war es eine gute und konstruktive Mitarbeit unter den Ratsmitgliedern, so dass der Haushalt nun steht. Das positive Ergebnis lässt aber keine großen Sprünge zu. Ferner bleiben die Steuersätze für die Realsteuern (Grundsteuer A + B, Gewerbesteuer) unverändert bei 360 v.H.. Es erfolgt somit keine (steuerliche) Höherbelastung, so Bürgermeister Gappel.

 

Es ist sehr erfreulich, so Beigeordneter Brandt, dass die Gemeinde Berge noch einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen kann. Ebenso ist es keine Selbstverständlichkeit, dass es gelungen ist, die Steuersätze für die Realsteuern für 2024 und auch in den Vorjahren unverändert bei 360 v.H. zu belassen. Alle Ratsmitglieder haben hier Fraktions- und Gruppenunabhängig gedacht und gemeinsam für die Gemeinde Berge gearbeitet.

 

I. stellv. Bürgermeister Holtheide teilt mit, dass man sich den Ausführungen von Bürgermeister Gappel und Beigeordneten Brandt anschließe und diesen zustimmen kann.