Ein Einwohner regt an, dass nördlich der Gemeindeverwaltung und in optischer Verlängerung zu den bestehenden Wegen in Richtung „Dorfteich“ ein Fußweg zum neuen Baugebiet eingeplant wird, damit auch die fußläufigen Verbindungen im Ort erweitert werden.

 

Ein Einwohner erkundigt sich dahingehend, wann in dem Bereich gebaut werden kann? Ein zeitlicher Horizont kann hier nicht abschließend genannt werden, da nach dem Beteiligungsverfahren die notwendigen Abwägungsunterlagen durch das Planungsbüro erstellt und der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt werden müssen. Intern gibt es einen zeitlichen Horizont, der aber noch nicht bestätigt werden kann. Die Mitglieder sind sich aber einig, dass es nicht am Willen des Rates scheitern wird, so Bürgermeister Gappel.

 

Ein Einwohner erkundigt sich, wie viele Wohnbaugrundstücke nun ausgewiesen werden sollen? Je nach Grundstücksgröße sollen 8-10 Grundstücke veräußert werden, so Bürgermeister Gappel.

 

Ein Einwohner teilt mit, dass er aufgrund des hohen Grundwasserstandes sowie des Oberflächenwassers bereits jetzt seinen Keller täglich auspumpen muss. In der Planung sollte auch eine Entlastung für die Anliegerinnen und Anlieger der „Tempelstraße“ erfolgen. Wie bereits erläutert, so Bürgermeister Gappel, soll das nicht schädlich verunreinigte Oberflächenwasser eine Regenrückhaltung im Bereich des Dorfteiches eingeleitet werden. Ferner wird durch die Erschließung die bestehende (wasserdurchlässige) Bodenschicht durchbrochen und es sollte zu einer Besserung kommen.

 

Beigeordneter Brandt stimmt den Argumentationen zu, da beim Straßenbau die Bodenschicht durchtrennt und durch die Einleitung in das Regenrückhaltebecken eine Entlastung für den Bereich erfolgen sollte.

 

Ein Einwohner merkt an, dass der nördliche Bereich „Rübbelhauk" und der bestehende Fußweg mit aufgenommenen werden sollte, da bei Starkregenereignissen das Wasser oft auf den Bereich des Bebauungsplanes sowie die Grundstücke an der „Tempelstraße" einwirkt.

 

Ein Einwohner fragt an, ob es schon verkehrsrechtliche Regelungen für die im Bebauungsplan aufgenommen Straßen gäbe? Bürgermeister Gappel teilt mit, dass die verkehrsbehördlichen Regelungen nicht Bestandteil der Bauleitplanung sind und diese erst im späteren Verfahren festgelegt werden.

 

Ein Einwohner merkt an, dass die „Tempelstraße“ bereits jetzt sehr eng für Fußgänger sei und die Verkehrsführung überdacht oder gegebenenfalls weitere verkehrsberuhigende Elemente eingebaut werden sollten. Die „Tempelstraße“ ist bereits seit Jahren ausgebaut und die verengte Straßenführung sei schon lange vorhanden, so dass die Nutzerinnen und Nutzer sich im Straßenverkehr den Gegebenheiten und örtlichen Verhältnissen (Geschwindigkeit etc.) anzupassen haben, so Bürgermeister Gappel.

 

Ein Einwohner stellt in Bezug auf die Verkehrsführung und den Bau einer Kinderbetreuungseinrichtung den Standort in Frage und merkt an, ob dies auch wohl überlegt worden sei. Diesbezüglich, so Bürgermeister Gappel, müsse man sich die vorhandenen Gegebenheiten ansehen und das Beste daraus machen. In der Gemeindeverwaltung seien bereits jetzt Betreuungseinrichtungen vorhanden und der An- und Abfahrtsverkehr auch nur zu den Stoßzeiten vorhanden. Im Vergleich zu Städten oder anderen Kommunen, die weniger Platzangebote (durch enge Bebauung oder aber keine Parkplätze) haben, sei dies eine gute Entwicklungsmöglichkeit.