Beschluss: einstimmig

Der Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege empfiehlt einstimmig (7 Ja-Stimmen):

 

Unter Bezugnahme des Aufstellungsbeschlusses vom 13.12.23 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB und des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB stimmt der Rat der Gemeinde Berge den Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 20 "Berge-Mitte" zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.


Der Vorsitzende Moormann übergibt zur Sachverhaltserläuterung das Wort an Bürgermeister Gappel.

 

In der Sitzung vom 13.12.23 hat der Rat der Gemeinde Berge auf Grundlage des Vorentwurfs (Lageplan) beschlossen, gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 20 "Berge-Mitte" in Berge aufzustellen.

 

Der ca. 13.652 qm große Planbereich liegt in der Ortsmitte von Berge unmittelbar nördlich der "Christian-Höveler-Straße", östlich der Straße "Rübbelhauk" und westlich der Gemeindeverwaltung Berge. Planungsanlass ist, dass das Gebiet in der Ortsmitte von Berge die Besonderheit aufweist, dass es noch landwirtschaftlich genutzt wird, aber über die Jahrzehnte durch die fortschreitende (umliegende) Bebauung und der Bebauungspläne immer weiter eingeschlossen worden ist. In der Ortsmitte soll nun die Wohnbebauung ermöglicht und Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesen werden.

 

Das Gebiet ist aus planungsrechtlicher Sicht aufgrund seiner Größe nicht als im Zusammenhang bebauter Ortsteil nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten. Es ist die besondere Lage, die Unterschiedlichkeit der Bebauung und die weitere Entwicklung zu berücksichtigen. Insgesamt bedürfen die zukünftigen Entwicklungen für die Ortsmitte von Berge einer planungs- und gestaltungsrechtlichen Sicherheit bzw. sollen mit der Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Berge-Mitte" im planungs- und baurechtlichen Sinne strukturiert dargestellt werden. Hierbei werden dann sowohl bebaute (z.B. Gemeindeverwaltung) als auch unbebaute Grundstücksflächen (z.B. Straßen und Wege) mit aufgenommen und städtebaulich geordnet. Im südlichen sowie westlichen Bereich werden Straßenbereiche (Christian-Höveler-Straße, Rübbelhauk) kleinflächig überlagert. Angrenzend befinden sich der Bebauungsplan Nr. 4 „Ortsmitte (Teilbereich Osterberg)“ und der Bebauungsplan Nr. 17 „Nordwestlich des Osterberges (Hoher Esch)“.

 

Die Schaffung von zusätzlichen Baumöglichkeiten in bereits erschlossenen und bebauten Ortsteilen entspricht den vorrangigen Zielen des Rates der Gemeinde, da erschlossenes Bauland in Berge zurzeit nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung steht und auch der § 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ausdrücklich darauf hinweist, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll. Die Gemeinde Berge folgt hier auch dem städteplanerischen Ziel "Innenentwicklung und Nachverdichtung".

 

Nach Auskunft des Planungsbüros ist kein Umweltbericht erforderlich. Die umweltrelevanten Belange werden dennoch in einem Fachbeitrag Umwelt sowie den entsprechenden Gutachten dargelegt und in den Planungen berücksichtigt. In Ausführung des obigen Beschlusses und der entsprechenden Gutachten (Artenschutz, Wasserwirtschaft/Bodengrundgutachten etc.) ist ein Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 20 "Berge-Mitte" in Berge erstellt worden, der für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange benutzt werden soll, so Bürgermeister Gappel.

 

In zentraler Lage und auf einem Teilbereich des Plangebietes soll westlich der Gemeindeverwaltung der Bau einer Kinderbetreuungseinrichtung ermöglicht werden, die nach Auskunft der Samtgemeinde Fürstenau dringend benötigt wird. Bereits jetzt findet im und an der Gemeindeverwaltung Berge eine Kinderbetreuung statt. Die wassertechnische Voruntersuchung (WTU) hat ergeben, dass das nicht schädlich verunreinigte Oberflächenwasser nicht auf den Grundstücken versickern kann (aufgrund von wasserundurchlässigen Bodenverhältnissen) und dieses abgeleitet werden muss. Es ist angedacht, im Bereich des Dorfteiches eine zusätzliche Regenrückhaltung zu schaffen und dann in Verbund mit dem bestehenden Dorfteich die Aufnahme des Oberflächenwassers zu gewährleisten. Aufgrund der Erschließungsarbeiten ist normalerweise eine Verbesserung des bisherigen „IST“-Zustandes zu erwarten. Dahingehend sind bereits viele Anmerkungen der Anliegerinnen und Anlieger der „Tempelstraße“ an die Gemeindeverwaltung herangetragen worden. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens werden betroffene Personen darum gebeten, die Anregungen und/oder Bedenken zur Bauleitplanung schriftlich bei der Gemeinde Berge einzureichen, damit diese Einwände dann gegebenenfalls berücksichtigt und abgewogen werden können, so Bürgermeister Gappel.

 

Beigeordneter Groß de Wente merkt an, dass bereits über die Thematik zur Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung in dem Bereich gesprochen worden ist. Ist dahingehend die Festlegung bereits fix oder könne man hier noch Veränderungen vornehmen? Ferner wird die Erschließung (verkehrsrechtliche Anbindung) und die Straßenführung etwas angezweifelt, was die Verträglichkeit und Belastung für das Gebiet (An- und Abfahrtverkehr) angeht.

 

Bürgermeister Gappel ergänzt, dass eine offizielle Kaufanfrage der Samtgemeinde Fürstenau für den Planbereich vorliege und der „Druck" zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen vorhanden sei. Auch verfahrensrechtlich (beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch) sei eine schnellere Verfügbarkeit und Erschließung gegenüber dem Bebauungsplan Nr. 21 „Berge-Nord“ gewährleistet. Die Kinderbetreuung ist die ordinäre Aufgabe der Samtgemeinde Fürstenau. Ferner habe das Planungsbüro die gestaltungsrechtlichen Festsetzungen zur Verkehrsführung auf Grundlage von jahrelangen Erfahrungen ausgearbeitet.

 

Beigeordneter Brandt teilt mit, dass im Rahmen der baulichen Festsetzung die optimale Nutzung der vorhandenen Flächen ermöglicht werden soll. Die umliegenden Straßen sind mit aufgenommen worden, damit diese ausgebaut werden können und man habe sich im Vorfeld auf diese Vorgehensweise verständigt. Der Gesamtbereich wird durch die dargelegten Planunterlagen nicht beeinträchtigt und sich gestaltungsrechtlich in die Umgebung einfügen. Wichtig sei nur, dass wie bereits erläutert, die Öffentlichkeit bzw. die Anliegerinnen und Anlieger der „Tempelstraße“ im Beteiligungsverfahren die Anregungen und/oder Bedenken zur Bauleitplanung schriftlich bei der Gemeinde Berge einreichen.