Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0

Der Rat beschließt mehrheitlich (14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung):

 

Der Rat der Gemeinde Berge beschließt, gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan Nr. 23 "Sondergebiet Energiepark Berge-Süd" in Berge aufzustellen.


Der Rat hat in seiner Sitzung vom 15.11.23 beschlossen, dass die Gemeinde Berge die Firma EfB - Energie für Berge GmbH & Co. KG aus Berge zum Aufbau eines Fernwärmenetzes dahingehend unterstützt, dass das Gesamtprojekt auch planungs- und gestaltungsrechtlich abgesichert wird und die notwendigen Bebauungspläne aufgestellt werden.

 

Um Planungsverzögerungen aufgrund des unterschiedlichen Untersuchungsumfangs der beiden Planbereiche (Errichtung einer Energiezentrale im Sondergebiet Energiepark Berge-Nord und einer Windenergieanlage im Sondergebiet Berge-Süd) zu vermeiden, wird auf planungsrechtlicher Ebene durch die Gemeinde Berge für jeden Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt und jeweils eine eigenständige Flächennutzungsplanänderung durch die Samtgemeinde Fürstenau vorgenommen. Damit können die Projekte auch zeitlich unabhängig voneinander umgesetzt werden.

 

Die Windenergieanlage dient der Kostensenkung des Verbrauchspreises für die Fernwärme und ist das „Kernstück“ des Projektes. Durch eine direkte Leitungsverbindung wird der produzierte Strom nur für die Energiezentrale nutzbar gemacht. Die Errichtung der Windenergieanlage darf nur in Verbindung mit dem Bau der Energiezentrale im Bereich „Fürstenauer Damm“ erfolgen,. Die Bebauungspläne Nr. 22 + 23 sind aufgrund der Errichtung eines Fernwärmenetzes notwendig. Wie in den Informationsveranstaltungen erläutert, soll die Zentrale am "Fürstenauer Damm" errichtet werden. Alle Bebauungspläne werden nur aufgestellt, wenn die Maßnahmen zur Verringerung der Verbrauchskosten beitragen und den Bürgerinnen und Bürgern direkt zugutekommen, so Bürgermeister Gappel.

 

Die Bauleitverfahren werden durch das Planungsbüro Dehling & Twisselmann aus Osnabrück begleitet. Nach Auskunft von Herrn Holling (EfB) ist das Planungsbüro dabei, die Konzepte zur Gestaltung der Bebauungspläne (Grundstücksgrößen - unter Einbezug der planungs- und gestaltungsrechtlichen Festsetzungen inkl. Gutachten) aufzuarbeiten, damit diese dann zeitnah vorgestellt werden können.

 

Der ca. 3,9627 ha große Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 23 „Sondergebiet Energiepark Berge-Süd“ liegt östlich der L 102 „Bippener Straße“ und zwischen den Ortschaften Berge und Bippen.

 

Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss ist der Samtgemeinde Fürstenau anzuzeigen, damit auch die Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden kann. Im Rahmen der Erschließungs- und städtebaulichen Verträge werden die notwendigen Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes direkt durch die EfB - Energie für Berge GmbH & Co. KG (als Erschließungsträgerin) übernommen.

 

Insgesamt werden die Planungen von Seiten der Investoren sehr intensiv vorgetrieben, auch was eine mögliche Aufstellung der Windenergieanlage sowie den notwendigen Ein- und Ausfahrtsbereichen angeht. Hier könnte es nach genauer Besprechung mit weiteren Fachbüros dazu kommen, dass der Geltungsbereich angepasst werden muss. Das bleibt aber noch abzuwarten. Falls eine Änderung notwendig sei, so würde der Aufstellungsbeschluss angepasst werden, bevor es in die Auslegung gehen würde, so Bürgermeister Gappel.

 

Die endgültigen Ein- und Ausfahrtstrichter sowie die Aufbaubereiche werden in der Größenordnung so ausgewiesen werden müssen, da die Flächen (Standfläche Kran, Ein- und Ausfahrtbereiche etc.) dauerhaft erhalten bleiben. Dies ergibt sich aus dem endgültigen Aufbauplan. Grundsätzlich seien die Investoren aber daran interessiert, so wenig wie möglich und so viel wie notwendig in den Naturbestand einzuwirken, so Bürgermeister Gappel.