Sitzung: 13.12.2023 Gemeinderat Berge
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: BER/045/2023
Der Rat
beschließt mehrheitlich (14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung):
Der Rat der Gemeinde Berge beschließt, gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan Nr. 23 "Sondergebiet Energiepark Berge-Süd" in Berge aufzustellen.
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 15.11.23
beschlossen, dass die Gemeinde Berge die Firma EfB - Energie für Berge GmbH
& Co. KG aus Berge zum Aufbau eines Fernwärmenetzes dahingehend
unterstützt, dass das Gesamtprojekt auch planungs- und gestaltungsrechtlich
abgesichert wird und die notwendigen Bebauungspläne aufgestellt werden.
Um Planungsverzögerungen aufgrund des
unterschiedlichen Untersuchungsumfangs der beiden Planbereiche (Errichtung
einer Energiezentrale im Sondergebiet Energiepark Berge-Nord und einer
Windenergieanlage im Sondergebiet Berge-Süd) zu vermeiden, wird auf
planungsrechtlicher Ebene durch die Gemeinde Berge für jeden Bereich ein
Bebauungsplan aufgestellt und jeweils eine eigenständige
Flächennutzungsplanänderung durch die Samtgemeinde Fürstenau vorgenommen. Damit
können die Projekte auch zeitlich unabhängig voneinander umgesetzt werden.
Die Windenergieanlage dient der Kostensenkung des Verbrauchspreises für die Fernwärme und ist das „Kernstück“ des Projektes. Durch eine direkte Leitungsverbindung wird der produzierte Strom nur für die Energiezentrale nutzbar gemacht. Die Errichtung der Windenergieanlage darf nur in Verbindung mit dem Bau der Energiezentrale im Bereich „Fürstenauer Damm“ erfolgen,. Die Bebauungspläne Nr. 22 + 23 sind aufgrund der Errichtung eines Fernwärmenetzes notwendig. Wie in den Informationsveranstaltungen erläutert, soll die Zentrale am "Fürstenauer Damm" errichtet werden. Alle Bebauungspläne werden nur aufgestellt, wenn die Maßnahmen zur Verringerung der Verbrauchskosten beitragen und den Bürgerinnen und Bürgern direkt zugutekommen, so Bürgermeister Gappel.
Die Bauleitverfahren werden durch das
Planungsbüro Dehling & Twisselmann aus Osnabrück begleitet. Nach Auskunft
von Herrn Holling (EfB) ist das Planungsbüro dabei, die Konzepte zur Gestaltung
der Bebauungspläne (Grundstücksgrößen - unter Einbezug der planungs- und
gestaltungsrechtlichen Festsetzungen inkl. Gutachten) aufzuarbeiten, damit diese
dann zeitnah vorgestellt werden können.
Der ca. 3,9627 ha große Geltungsbereich zum
Bebauungsplan Nr. 23 „Sondergebiet Energiepark Berge-Süd“ liegt östlich der L
102 „Bippener Straße“ und zwischen den Ortschaften Berge und Bippen.
Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss ist
der Samtgemeinde Fürstenau anzuzeigen, damit auch die Änderung des
Flächennutzungsplanes durchgeführt werden kann. Im Rahmen der Erschließungs-
und städtebaulichen Verträge werden die notwendigen Kosten zur Aufstellung des
Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes direkt durch die EfB
- Energie für Berge GmbH & Co. KG (als Erschließungsträgerin) übernommen.
Insgesamt werden die Planungen von Seiten
der Investoren sehr intensiv vorgetrieben, auch was eine mögliche Aufstellung
der Windenergieanlage sowie den notwendigen Ein- und Ausfahrtsbereichen angeht.
Hier könnte es nach genauer Besprechung mit weiteren Fachbüros dazu kommen,
dass der Geltungsbereich angepasst werden muss. Das bleibt aber noch
abzuwarten. Falls eine Änderung notwendig sei, so würde der
Aufstellungsbeschluss angepasst werden, bevor es in die Auslegung gehen würde,
so Bürgermeister Gappel.
Die endgültigen Ein- und Ausfahrtstrichter
sowie die Aufbaubereiche werden in der Größenordnung so ausgewiesen werden
müssen, da die Flächen (Standfläche Kran, Ein- und Ausfahrtbereiche etc.)
dauerhaft erhalten bleiben. Dies ergibt sich aus dem endgültigen Aufbauplan.
Grundsätzlich seien die Investoren aber daran interessiert, so wenig wie
möglich und so viel wie notwendig in den Naturbestand einzuwirken, so
Bürgermeister Gappel.