Der diesjährige Seniorennachmittag ist mit ca. 210 Personen wieder gut besucht worden. Es waren nur wenige Stühle nicht besetzt und die Resonanz zeigt, dass der Nachmittag so auch gewünscht ist.

 

Die Erschließungsarbeiten am „alten Sportplatz“ gehen weiter voran. Nachdem einige Holzungsarbeiten durchgeführt wurden, wird nun der Rückbau (Masten etc.) weiter umgesetzt.

 

In Bezug auf den Winterdienst (Streuen) gab es nun vermehrt Rückfragen aus der Bevölkerung. Es wird diesbezüglich auf die Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte verwiesen, die sich aus der gültigen Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straße und Wege im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau und der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Fürstenau ergibt. Demnach sind die Anliegerinnen und Anlieger dazu verpflichtet, die Bürgersteige bis zu einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis freizuhalten. Ist ein Bürgersteig nicht vorhanden (insbesondere in den verkehrsberuhigten Bereichen), so ist ein ausreichend breiter Streifen neben oder am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.