Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die Stadt Fürstenau erwirbt von Herrn Georg Dobelmann das Erbbaurecht von 99 Jahren an dem in der anliegenden Karte dargestellten ehemaligen Kasernengelände einschließlich der aufstehenden Gebäude.

 

Im Erbbaurechtsvertrag ist eine Kaufoption nach zehn Jahren festzulegen.

 

Die Vermessungskosten tragen die Vertragsparteien hälftig. Die übrigen Vertrags- und Nebenkosten trägt die Stadt Fürstenau als Erwerberin.


Stadtdirektor Wübbel erläutert die Beschlussvorlage.

 

Sowohl in der Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen/FDP als auch in der CDU-Fraktion sei über den Erwerb des ehemaligen Kasernengeländes einschließlich der aufstehenden Gebäude kontrovers diskutiert worden, so die beiden Gruppensprecher Kremkus und Selker. Einigkeit herrsche jedoch darüber, dass das Potential dieser Fläche so groß sei, dass für den Erwerb gestimmt werde.

 

Beigeordneter Selker ergänzt, dass viele Fragen seiner Fraktion aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.11.2023 erst diese Woche beantwortet worden seien und stellt fest, dass der Erwerb des Geländes die Stadt Fürstenau vor viele Herausforderungen stelle.

 

Abschließend weist Stadtdirektor Wübbel darauf hin, dass Einzelheiten des Vertrages im Verwaltungsausschuss besprochen werden. Aufgabe des neuen Wirtschaftsförderers sei es, gemeinsam mit einem externen Planungsbüro das Kasernengelände zu vermarkten.


Der Stadtrat beschließt mehrheitlich (14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen):