Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1)  Die Stadt Fürstenau stimmt der Einrichtung eines Windvorranggebiets im Bereich des früheren Standortübungsplatzes zu. Dazu ist die Bauleitplanung der Stadt Fürstenau durch die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 63 „Motorsportanlage“ sowie der Beschlüsse des Stadtrates vom 07.12.2010 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 „SO Ferienhausgebiet und Golfanlage Freizeit- und Ferienpark“, Nr. 64 „SO Wochenendhausgebiet und Reitanlage Freizeit- und Ferienpark“ und Nr. 65 „SO Messegelände Freizeit- und Ferienpark“ anzupassen.

 

Die Samtgemeinde Fürstenau wird gebeten, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.

 

2)  Die Stadt Fürstenau stimmt der Einrichtung eines Lagers für Feuerwerkskörper im Bereich der früheren Sprengstofflager der Pommernkaserne zu. Die Samtgemeinde Fürstenau wird gebeten, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.


Herr Wagener erläutert die Beschlussvorlage und ergänzt, dass es sich hierbei nur um einen Grundsatzbeschluss handele.

 

Beigeordneter Kremkus bekräftigt, dass seine Gruppe (SPD/Bündnis 90/Die Grünen/FDP) grundsätzlich für erneuerbare Energien sei und bittet die Verwaltung, den Landkreis Osnabrück darauf hinzuweisen, nicht noch weitere Windvorranggebiete in Fürstenau auszuweisen. Beigeordneter Selker schließt sich den Aussagen von Beigeordneten Kremkus an.

 

Auf Nachfrage von Beigeordneten Kremkus, ob es die Möglichkeit gäbe, dass der Beschluss erst nach Abschluss der Verträge zum Erwerb des ehemaligen Kasernengeländes rechtskräftig wird, erläutert Herr Wagener den weiteren Verfahrensablauf.

 

Beigeordneter Kremkus weist noch auf die Gefahren bzw. eine evtl. Bodenbelastung durch die Lagerung von Feuerwerkskörpern hin.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (17 Ja-Stimmen):